Urheberrecht 4.0: wie gestaltet man Open Innovation Prozesse?

Prof. Dr. Winfried Bullinger, Partner bei CMS in Deutschland, spricht über urheberrechtliche Aspekte, die Unternehmer beim Erwerb von externem Wissen beachten sollten.

Quelle: Video [01:43] Youtube // Veröffentlicht am 13.07.2017

Weitere Infos gibt es im Blogartikel von Prof. Dr. Winfried Bullinger: “Mit Open Innovation die Kreativität der Crowd ins Haus holen”:

Die Risiken – das Problem der Miturheberschaft

Open Innovation-Prozesse müssen aber mit Weitblick gestaltet werden. Externe, die sich an solchen Prozessen beteiligen, können nämlich ihrerseits Ansprüche gegen die beteiligten Unternehmen erlangen. Je nach Einzelfall ist es möglich, dass sie zum Miturheber des neuen Programms werden und somit kraft Gesetzes verschiedene Rechte gewinnen. Das meint nicht nur Tantiemen oder Ähnliches.

Fehlt es an vertraglichen Abreden, können die externen Helfer im schlimmsten Fall die Verwertung der neu erstellten Programme blockieren und alle Innovationsbemühungen zunichtemachen.

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http://www.jurablogs.com/go/mit-open-innovation-die-kreativitaet-der-crowd-ins-haus-holen