Die totalrevidierten Gesetzesgrundlagen über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) treten am 1. Februar 2012 in Kraft. Ab diesem Datum können beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Finanzhilfegesuche eingereicht werden.
Nach den positiven Erfahrungen im Vollzug und nach der zweimaligen Verlängerung des befristeten Gesetzes wird Innotour aufgrund der sehr guten Evaluationsergebnisse in ein unbefristetes Gesetz überführt. Gleichzeitig wird, abgestimmt auf die Wachstumsstrategie des Bundesrates für den Tourismusstandort Schweiz, eine Modernisierung vorgenommen. Für die Finanzierung von Innotour hat das Eidg. Parlament einen Verpflichtungskredit von 20 Millionen Franken für die Jahre 2012-2015 bewilligt.Innotour wird die beiden bisherigen Förderschwerpunkte Innovation und Zusammenarbeit beibehalten und um einen dritten Förderschwerpunkt, den Wissensaufbau (inkl. Wissensdiffusion), ergänzt. Die Innovationsförderung bleibt die wichtigste Stossrichtung von Innotour. Im Vordergrund steht die Schaffung neuer Geschäftsmöglichkeiten und die Verbesserung bestehender Dienstleistungen. Bei der Förderung der Zusammenarbeit geht es darum, gemeinsam neue Produkte zu entwickeln und wettbewerbsfähige Strukturen zu schaffen. Beim Wissensaufbau sollen Schwerpunkte bei der Verbesserung der Aus- und Weiterbildung, der Nutzung des Erfahrungswissens sowie beim Informationsaustausch im Schweizer Tourismus gesetzt werden.
Innotour konzentriert die Förderung auf nationaler Ebene. Dies bedeutet, dass die Mehrheit der Mittel für Vorhaben mit nationaler Ausrichtung und für nationale Koordinationsaufgaben eingesetzt wird. Mit der Einführung des neuen Instrumentes der Modellvorhaben werden auch weiterhin regionale und lokale Vorhaben gefördert. Hiermit wird eine komplementäre Ausrichtung der Förderinstrumente Innotour und Neue Regionalpolitik (NRP) umgesetzt.
Gesuche um Finanzhilfen können ab dem 1. Februar 2012 beim SECO eingereicht werden.
Neu-Konzeptionierung von Innotour sowie über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Einreichung von Finanzhilfegesuchen sind unter