eHealth-Plattform der Kantone ZH und BE: Das Synergiepotential im Gesundheitswesen besser nutzen

Die Gesundheitsdirektionen der Kantone Bern und Zürich beabsichtigen, ihre Aktivitäten zum Aufbau einer eHealth-Plattform zusammenzulegen. Sie sehen eine solche Kooperation als Chance für die Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und der Integrierten Versorgung.

Voraussichtlich Mitte April 2017 wird das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft treten.
Seine Umsetzung in den Kantonen wird hohe Anforderungen in zeitlicher, technischer und organisatorischer Sicht stellen.

Die beiden Regierungsräte Pierre Alain Schnegg, Gesundheitsdirektor des Kanton Bern, und Thomas Heiniger, Gesundheitsdirektor des Kantons Zürich, wollen deshalb zusammenspannen, die Kräfte für den Aufbau einer überregionalen eHealth-Plattform bündeln und Synergien nutzen. Sie sind der Überzeugung, dass eine enge Zusammenarbeit beiden Kantonen, vor allem aber auch den Leistungserbringern und der Bevölkerung grosse Vorteile bringen kann. Angestrebt wird eine gleichberechtigte, partnerschaftliche Lösung, die auch anderen Kantonen offen steht, um so das Potential des elektronischen Patientendossiers voll zur Entfaltung zu bringen und die integrierte Versorgung im Gesundheitswesen zu fördern.

Kantonale Initiativen bringen Leistungserbringer an einen Tisch

Anfang 2016 startete die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) des Kantons Bern die «BeHealth-Initiative». Sie hat zum Zweck, die Gesundheitsbetriebe beim Aufbau eines eHealth-Netzwerkes organisatorisch zu unterstützen. Die Berner Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die im BeHealth-Steuerungsausschuss vertreten sind, haben sich darauf geeinigt, ihre bisherige Zusammenarbeit in einem gemeinsamen eHealth-Netzwerk zu verstärken. Die Delegierten der Leistungserbringer haben eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet.

Nun gilt es zu prüfen, wie der Aufbau und Betrieb eines eHealth-Netzwerks am besten realisiert werden kann

Im Kanton Zürich wurde bereits im Sommer 2014 mit den Arbeiten zur Umsetzung des EPDG begonnen. Beteiligt waren von Anfang an alle kantonalen Leistungserbringerverbände und die Gesundheitsdirektion des Kantons. Im Sommer 2016 konnte der Aufbau der betrieblichen Organisation und der Informatikinfrastruktur für das elektronische Patientendossier der nicht gewinnorientierten Betriebsgesellschaft axsana AG übertragen werden.

Eigentümer der axsana AG sind zum einen der Kanton, zum anderen die im Verein Trägerschaft XAD zusammengeschlossenen Leistungserbringerverbände. Die axsana AG ist als Betriebsgesellschaft zusammen mit dem Technikdienstleister Swisscom Health AG dafür besorgt, dass die gesamte eHealth-Plattform mit der Stammgemeinschaft der Patientendossiers im Kern und den umfassenden Vernetzungs- und Kommunikationsdienstleistungen entwickelt und nach erfolgreichen Tests in den Alltagsbetrieb überführt wird.

Bisher einmaliges eHealth-Joint Venture

Im Bewusstsein, dass der Nutzen einer eHealth-Plattform mit der Grösse der Stammgemeinschaft und der Zahl der beteiligten Dienstleister exponentiell zunimmt, haben die Gesundheitsdirektionen der Kantone Bern und Zürich schon seit einiger Zeit Gespräche über die Zusammenlegung der bisher individuellen Projekte geführt. Auf der Seite der Leistungserbringer sind BeHealth, der Verein Trägerschaft XAD und die axsana AG übereingekommen, die Möglichkeiten zur Zusammenlegung der beiden Initiativen auf der Basis der axsana/Swisscom-Plattform zu vertiefen.

Die beiden Gesundheitsdirektoren haben sich geeinigt, eine gemeinsame Trägerschaft für die axsana AG zu prüfen. Vorgesehen ist, dass die axsana AG zum einen von einer Trägerorganisation der öffentlichen Hand und zum anderen von einem Trägerverein der Leistungserbringer getragen wird. Mit diesem Zusammenschluss würde die bei weitem grösste eHealth-Plattform in der Schweiz entstehen.

Vor einer Zusammenlegung der beiden Projekte müssen noch verschiedene betrieblich-organisatorische, technische und finanzielle Fragen geklärt werden. So haben in beiden Kantonen Leistungserbringer bereits umfangreiche Vorarbeiten unternommen, die nun in ein für alle Parteien nutzenbringendes System eingespiesen werden sollen. Die beteiligten Gesundheitsdirektionen haben es sich zum Ziel gesetzt, rasch die Unterlagen für den definitiven Entscheid zur gleichberechtigten Zusammenarbeit in der Trägerschaft der axsana AG auszuarbeiten.

Text: Gemeinsame Medienmitteilung der Gesundheitsdirektionen der Kantone Bern und Zürich vom 16. März 2017