Förderung der digitalen Transformation in Graubünden – Vernehmlassung vom 20. Juni 2019

Der Grosse Rat hat in der Augustsession 2018 die Regierung beauftragt, die nötigen Grundlagen zu schaffen, damit ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 40 Millionen Franken für einen Digitalisierungsschub in Graubünden zur Verfügung gestellt wird. Für die Bildung dieses Verpflichtungskredits sowie die Regelung, für welche Zwecke er eingesetzt werden soll, wird der Erlass eines neuen, befristeten Gesetzes vorgeschlagen.

DIGITALE TRANSFORMATION – ROLLE DES KANTONS:

Die digitale Transformation umfasst Veränderungen in Prozessen, Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen aufgrund des Einsatzes digitaler Technologien. Etwas breiter gefasst bedeutet sie die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen, Prozessen oder Geschäftsmodellen durch den Einsatz der neuen Technologien. Ziele der digitalen Transformation umfassen in der Regel einerseits das Generieren von Mehrwerten durch das Anbieten neuer Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Geschäftsmodelle, welche sich auch auf die Kunden bzw. Kundenerlebnisse auswirken. Andererseits können Effizienzvorteile erzielt werden, oftmals ausgelöst durch die Veränderung von Prozessen.

Im Bericht der HTW Chur “Digitale Transformation in Graubünden” vom Februar 2018 wurden strategische Handlungsfelder identifiziert, in denen der Kanton Graubünden die Bedingungen für die digitale Transformation im Kanton verbessern kann.
Folglich sind vorliegend gestützt auf den Bericht der HTW Chur “Digitale Transformation in Graubünden” für die Verwendung des Rahmenverpflichtungskredits über 40 Millionen Franken unter anderem folgende Ziele gemäss den Aktionsfeldern mit zu beachten:

  • Aktionsfeld 1:
    Graubünden verfügt über attraktive Rahmenbedingungen, damit die digitale 
Transformation zu Innovation, Arbeitsplätzen und Wohlstand beiträgt
  • Aktionsfeld 2:
    Alle Menschen Graubündens sind fähig, die digitale Transformation zu bewältigen und voranzutreiben
  • Aktionsfeld 3:
    Der Kanton Graubünden fördert die Verbreitung der digitalen Transformation bei all seinen Tätigkeiten
  • Aktionsfeld 4:
    Graubünden verfügt über eine zuverlässige, international konkurrenzfähige und preiswerte Netzinfrastruktur

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Photo: Standeskanzlei Graubünden, Courtesy Kanton Graubünden
Quelle: Kanton Graubünden – Vernehmlassung vom 20. Juni 2019
https://www.gr.ch/DE/publikationen/vernehmlassungen/dvs/Seiten/Vernehmlassung-zum-Gesetz-zur-F%c3%b6rderung-der-digitalen-Transformation-in-Graub%c3%bcnden.aspx


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