Revolutionäres Unterhaltskonzept für lärmarme Strassenbeläge

Seit Jahren kommen auf Baselbieter Strassen lärmarme Beläge zum Einsatz. Diese Beläge verlieren jedoch kontinuierlich ihre Wirksamkeit und es kann zu Überschreitungen der Lärmgrenzwerte kommen. Das Tiefbauamt des Kantons Basel-Landschaft hat eine Methode entwickelt, um die Wirksamkeit wiederherstellen. Dabei wird die oberste Schicht des Belags abgeschliffen und die Hohlräume, welche den Lärm mindern, werden wieder frei gelegt. 

Der Kanton Basel-Landschaft setzt auf Kantonsstrassen im Innerortsbereich bereits seit rund zehn Jahren auf lärmarme Strassenbeläge. Die Wirksamkeit der Beläge lässt jedoch mit zunehmendem Alter nach. Dadurch kann es zu Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte kommen und der Belag muss ausgewechselt werden.

Das Tiefbauamt des Kantons Basel-Landschaft hat eine revolutionäre Methode entwickelt, um der schleichenden Abnahme der Lärmminderung entgegenzuwirken. Mittels Grinding, dem Abschleifen der obersten Belagsfläche, werden die Hohlräume des Belags wieder zugänglich gemacht. Diese Hohlräume sind verantwortlich für die Lärmminderung. Vor dem Grinding kommt die bereits bekannte Nassreinigung der Beläge zur Anwendung. Diese befreit die Hohlräume zusätzlich von Staub und Schmutz. Untersuchungen zeigen, dass die Kombination der beiden Methoden den Lärm erneut um bis zu drei Dezibel mindert.

Durch das neue Unterhaltskonzept kann die Lebensdauer der lärmarmen Beläge um mehrere Jahre verlängert werden. Die Einführung ist für die zweite Jahreshälfte 2023 vorgesehen und ist ein weiterer wichtiger Beitrag um den Anteil an Bauabfällen zu reduzieren.

Strassenlärm entsteht durch Abrollgeräusche

Der Strassenlärm wird hauptsächlich durch die Abrollgeräusche von Fahrzeugen verursacht. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) handelt es sich um die grösste Lärmquelle. In der Schweiz ist jede siebte und nachts jede achte Person vom Verkehrslärm betroffen. Diese vom Verkehrslärm betroffenen Menschen leben zu 90% in den Städten und Agglomerationen.

Die lärmarmen Beläge haben eine anfängliche Lärmminderung von bis zu drei Dezibel. Dies entspricht einer Halbierung des vorbeifahrenden Verkehrs. Werden die gesetzlich erlaubten Immissionswerte überschritten, müssen die Beläge ersetzt werden, auch wenn sie keine Schäden aufweisen.

Lärmarme Strassenbeläge

Abrollgeräusche verursachen bei konstanter Fahrweise bereits ab 20-25 km/h mehr Lärm als die Antriebsgeräusche der Autos. Leise Strassenbeläge können den Lärm markant reduzieren. Das BAFU fördert die Entwicklung lärmarmer Technologien, weil solche Massnahmen an der Quelle flächendeckend wirken – im Gegensatz zu Schallschutzwänden oder -fenstern.

Je nach Zusammensetzung und Bauweise des Strassenbelags unterscheidet sich die Schallintensität der Abrollgeräusche von Motorfahrzeugen. Bestimmend für das akustische Verhalten von Strassenbelägen sind die Korngrösse und der Hohlraumgehalt, sowie die Gestaltung, Porosität und Elastizität einer Strassenoberfläche. Je kleiner das grösste Korn eines Mischgutes und je grösser der Hohlraumgehalt, desto leiser ist ein Belag.Ein Belag gilt als «lärmarm», wenn die Lärmreduktion im Vergleich zu einem neutralen Referenzbelag, am Ende der Nutzungsdauer mindestens 1 Dezibel beträgt. Lärmarme Beläge innerorts können den Lärm im Neuzustand um etwa 8 Dezibel, am Ende der Nutzungsdauer um rund 3 Dezibel mindern. Drei Dezibel entsprechen in etwa einer Halbierung der Verkehrsmenge.

Quelle: Kanton Basel-Landschaft, 11.7.22